von der Handwerkskammer Niederbayern und Oberpfalz öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger
für das Schreinerhandwerk - Teilgebiet Fensterbau
Privatgutachen
Mithilfe eines Privatgutachtens/Parteigutachtens kann vom öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ein Sachverhalt festgestellt werden, welcher als Basis für außergerichtliche Verhandlungen oder als Grundlage für eine juristische Auseinandersetzung herangezogen werden kann.
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Gerichtsgutachten
Ein Gerichtsgutachten kann ausschließlich von einem Gericht, entweder im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens oder eines Hauptsacheverfahrens, in Auftrag gegeben werden. Das zuständige Gericht wählt den für die Sache geeigneten Sachverständigen aus und beauftragt diesen mit der Erstellung eines Gerichtsgutachtens. Die Grundlage für das Gerichtsgutachten bildet ein gerichtlicher Beschluss, welcher vom Gericht nach einer Antragstellung oder einer Klageerhebung durch eine Partei erlassen wird.
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Schlichtung
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger kann ich im außergerichtlichen Verfahren Vermittler zwischen dem Bauherrn/ Auftraggeber und Handwerker/Auftragnehmer sein. Wenn auf beiden Seiten eine Verhandlungsbereitschaft besteht, kann ggf. unter meiner Vermittlung eine langjährige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.
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Email:
juergen(AT)czadek.de
Tel:
0151 - 28 75 7005
Ort
Gewerbering 11
84333 Malgersdorf